Der BSN2RC ist ein Golfwagen mit einem Nummernschild für zwei Personen. Auf der Rückseite des Wagens befindet sich ein kleiner Frachtcontainer. Aufgrund des Frachtcontainers eignet sich dieser Wagen besonders für die Grünpflege oder den Transport von Gütern.
mit COC Papiere für eine Straßenzulassung nach L7e
Model |
BSN2RC |
Batterien |
Lithium Batterie 200Ah |
Controller |
Curtis 1236-5301 |
Sitzplätze |
2 |
Wendekreis |
ca. 4,5m |
Steigfähigkeit |
20% |
Ladegewicht |
270kg |
Bodenfreiheit |
120 mm |
Radstand |
2430 mm |
Lauffläche der Räder |
vorne=960mm, hinten=860mm |
Rahmen |
Aluminiumlegierungsträger |
Gehäuse |
aus PP-Kunststoff |
Dach & Dachgriff |
aus Kunststoff |
Windschutzscheibe |
Verbundglas (mit Scheibenwischer) |
Sicherheit |
3-Punkt-Sicherheitsgurt |
Armaturenbrett |
aus schwarzem Kunststoff |
Getränkehalter |
4 Becher Getränkehalter |
Seitenverkleidung |
aus Kunststoff |
Seitenspiegel |
Zwei Stück pro Wagen |
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Elektronisches System |
Beleuchtungssystem und Hupe |
2 Scheinwerfer (mit H / L-Strahl), 2 vordere Blinker, 2 Positionslicht, 2 LED-Rücklichter (jeweils 1 Bremslicht mit 1 Blinker kombiniert) |
Wischer |
mit Wasserspritze und Wischerabdeckung |
DigitaleAnzeige |
Geschwindigkeit, Kilometerstand, Scheinwerferanzeige, Notlichtanzeige, Blinkeranzeige, Rückwärtsfahrtanzeige |
Kennzeichenbeleuchtung |
12V |
Ladegerät |
Eingang 110V-240V ~ 50Hz-60Hz, Ausgang 48V / 25A |
Lenksystem |
Einstufige Zahnstangenlenkung, automatische Wippenausgleichsfunktion |
Gaspedal |
4-Rad-hydraulische Trommelbremse + Feststellbremse |
Federung |
Kegelblattfeder + hydraulischer Stoßdämpfer für Zylinder |
Fahrmodus |
Hinterachse zweistufig, Motordirektantrieb |
Hinterachse |
Alu-Differentialkäfig, integriert, Getriebeübersetzung 12,76: 1 |
Rad & Reifen |
10x6 Alumimum-Rad & 205 / 50-10 4PR |
Länge x Breite x Höhe in mm |
3160 x 1180 x 1980 |
Gewicht |
600 kg |
Ladebox LxBxH |
1185 * 1150 * 225 mm |
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Motor |
Elektromotor 48 Volt |
Leistung |
5 kW / 6,8 PS |
Geschwindigkeit |
ca. 40 km/h |
Reichweite |
bis zu 80 km |
bei Privatkunden 24 Monate
bei Gewerbekunden 12 Monate
Lieferung innerhalb von Deutschland (ausser Inseln) nur 599,-€
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Alles über Straßenzulassungen
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Zertifizierung für Elektrofahrzeuge mit Straßenzulassung
Die Europäische Gemeinschaft (EG) untergliedert Fahrzeuge in unterschiedliche Gruppen, den sogenannten Fahrzeugklassen, mit dem Ziel, eine EG-weite einheitliche Einordnung der verschiedenen Fahrzeugtypen zu ermöglichen und damit einen Rahmen für das jeweilige Genehmigungsverfahren zu erstellen. Innerhalb dieses Rahmens lassen sich zwei Fahrzeugklassen auf unsere Elektrofahrzeuge anwenden: die Klassen L6e und L7e.
Die Klasse L6e beschreibt ein vierrädriges sogenanntes "Leichtkraftfahrzeug", welches eine Leermasse von 350 kg (ohne Batterien) nicht überschreiten darf. Überdies ist die Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs dieser Klasse auf 45 km/h begrenzt. Diese Klasse wird umgangssprachlich auch gerne als "Golf-Cart-Klasse" bezeichnet.
Die Klasse L7e dagegen bezieht sich auf eine Leermasse (ohne Batterien) bis 400 kg (zur Personenbeförderung), oder bis 550 kg (zur Güterbeförderung) und schreibt prinzipiell keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit vor.
Bezogen auf Elektrofahrzeuge werden die Fahrzeuge dieser beiden Klassen auch als "Leichtelektromobile" (LEM) bezeichnet. Leichtelektromobile sind in der Bundesrepublik 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Im Straßenverkehr lassen sich zugelassene Fahrzeuge dieser Klassen in der Regel leicht an den verwendeten Nummernschildern erkennen. So sind zugelassene Fahrzeuge der Klasse L6e mit einem einzigen kleinen Nummernschild im Heckbereich des Fahrzeuges versehen, während die Fahrzeuge der Klasse L7e - wie auch ein gewöhnlicher PKW - vorne und hinten Nummernschilder tragen, mit den üblichen Siegeln der Zulassungsstelle und der TÜV-Plakette.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Fahrzeuge der Klasse L7e, wie jedes andere Fahrzeug mit TÜV-Plakette, nach Ablauf der 3-jährigen Erstzulassung im 2-jährigen Turnus den Prüfstellen vorgeführt werden müssen, was bei einem Fahrzeug mit L6e-Zulassung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus können Fahrzeuge der Klasse L6e mit einer Fahrerlaubnis der Klasse S bzw. AM gefahren werden, die in einigen Bundesländern schon ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden können.
Herkömmliche Golf-Carts, die zur Erlangung der Straßenzulassung nachträglich für den Straßenverkehr umgerüstet werden müssen, benötigen dazu in der Regel ein nach §21 StVZO begutachtetes Genehmigungsverfahren über eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis mit einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. wohingegen unsere Fahrzeuge genau zu diesem Zweck produziert wurden.
Bei unseren Fahrzeugen mit Straßenzulassung haben alle Komponenten eine Zertifizierung, welche die Konformität aller Bauteile sowie des gesamten Fahrzeuges zu den Vorgaben der EG-Richtlinien beschreibt (Certificate of Conformity, COC).
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